Gefahr von Wald-, Wiesen und Böschungsbränden aufgrund Trockenheit extrem groß
Die derzeitige Wetterlage „verwöhnt“ weite Teile Österreichs, so auch die Steiermark, mit mildem Wetter. Anstelle von Frost und Schnee „regiert“ vielerorts strahlender Sonnenschein, der die Temperaturen tagsüber sogar bis in den zweistelligen Plusbereich klettern lässt. Aufgrund dieser seit Tagen anhaltenden Witterungsbedingungen – und auch in Berücksichtigung der niederschlagsarmen Wochen zuvor – sind Wiesenflächen und Wälder in allen Teilen der Steiermark vollkommen ausgetrocknet. Das bedeutet im Besonderen für den bevorstehenden Jahreswechsel: es besteht eine extrem hohe Gefahr von Wald-, Wiesen und Böschungsbränden!
Im Falle des Falles – Ruhe bewahren – im Brandfall Notruf 122 wählen, bei Verletzungen: Notruf 144
Im Bewusstsein, dass viele Steirerinnen und Steirer den Jahreswechsel mit Böllerkrach und Feuerwerk begrüßen werden, warnt der Landesfeuerwehrverband – abgesehen von gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Einschränkungen zum Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen bzw. Feuerwerkskörpern - eindringlich vor dem hohen Brandrisiko, das derzeit in der freien Natur besteht und rät vom Abschießen von Feuerwerkskörpern – besonders in der Nähe von Wiesen und Wäldern (z.B. Feiern auf einer Almhütte etc.) – aus Sicherheitsgründen dringend ab. Ebenso wird von der Durchführung von Lagerfeuern dringend abgeraten, wie auch von der Verwendung von Kerzen oder Fackeln. Trockenes Gras bzw. Laub kann sich auch durch abstrahlende Hitze, tropfendes Wachs oder durch Windverfrachtung von „Glutstückchen“ entzünden.
Abschließend wird seitens des Landesfeuerwehrverbandes auch an bestehende Verordnungen von Bezirkshauptmannschaften erinnert, die zur Hintanhaltung von Waldbränden in Waldgebieten der entsprechenden Verwaltungsbezirke und in deren Gefährdungsbereich (40 m zu Wäldern) brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer für jedermann, einschließlich der im § 40 Abs. 2 Forstgesetz 1975 zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verbieten und Zuwiderhandlungen unter Strafandrohung stellen.
Notruf 122.
Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend den Feuerwehr-Notruf 122 wählen und diesen melden. Allenfalls ist anzuraten, in AUSREICHEND sicherer Entfernung zum Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte zu warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können.
Grundsätzliche Tipps zur Gefahrenvermeidung in der Silvesternacht:
§ Achten Sie auf gesetzliche Bestimmungen/Einschränkungen zur Verwendung von Feuerwerkskörpern (nicht überall darf „gefeuert“ werden!) wie auch auf deren entsprechende Altersfreigaben.
§ Kinder auf die Gefahren beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern hinweisen.
§ Feuerwerkskörper keinesfalls in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Kleidungsstücken aufbewahren.
§ Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster, Türen, Dachluken etc. Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung. Balkon von brennbaren Gegenständen leerräumen.
§ Feuerwerk ausschließlich im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden und Hecken bzw. Bäumen abbrennen.
§ Pyrotechnische Gegenstände keinesfalls in offene Türen und Fenster oder auf Dächer werfen!
§ Wunderkerzen von Kindern nur unter Aufsicht und im Freien abbrennen lassen.
§ Im Falle, dass Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.